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SO FUNKTIONIERT GENOSSENSCHAFT
Demokratische Wahl
Unsere Genossenschaft zeichnet sich durch eine demokratische Struktur aus und wird von ihren Mitgliedern getragen. Es existieren drei zentrale Institutionen, deren Aufgabe es ist, sicherzustellen, dass das Unternehmen gemäß der Satzung handelt und wirtschaftlich im Interesse der Mitglieder agiert.
01.
Die Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ einer Genossenschaft. Alle Mitglieder können alle 5 Jahre einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern ihr Vertrauen aussprechen und sie als Vertreter berufen.
02.
Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat einer Genossenschaft wird von der Vertreterversammlung nach dem Mehrheitsprinzip gewählt. Turnusgemäß werden die Mitglieder des Aufsichtsrates alle 3 Jahre gewählt.
Unser Aufsichtsrat:
Gerhard Schröder (Vorsitzender)
Hans-Jürgen Albrecht (stellv. Vorsitzender, Leiter Prüfungsausschuss)
Hans-Heinrich Lewerenz
Peter Nitz (Leiter Bauausschuss)
Rainer Jasmund
Uwe Mathiszik
03.
Der Vorstand
Als Leitungsorgan unserer Genossenschaft trägt der Vorstand die unternehmerische Verantwortung. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Geschäfte zu führen und die Wohnungsgenossenschaft Marienehe eG nach außen zu vertreten.
Angie Wohlfeil
hauptamtlicher Vorstand
Ralf Peine
nebenamtlicher Vorstand