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Strom vom Balkon?
Sonnenstrom vom eigenen Balkon klingt verlockend. Mit den sogenannten Balkonkraftwerken oder Mini-PV Anlagen ist das möglich. Wir sagen Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie sich dafür interessieren und warum eine Genehmigung nicht immer möglich ist.
Als Genossenschaft begrüßen wir den Einsatz regenerativer Energien bei der Energieversorgung unserer Gebäude genauso wie das Interesse unserer Mitglieder, einen eigenen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Trotzdem ist es notwendig, eine Zustimmung für den Anbau und den Betrieb solcher Anlagen bei uns einzuholen. Die Erlaubnis erspart Ärger, denn eine nicht genehmigte Anlage muss zurückgebaut werden.
Da es sich bei den Anlagen um Geräte mit bis zu 50 Kilogramm handelt, ist die statische Prüfung der Befestigung zwingend erforderlich. Die sichere Befestigung kann nur durch einen Fachhandwerker vorgenommen werden. Die Anlage muss gegen Absturz, starke Winde und Sturm gesichert werden.
Zu beachten ist auch, dass die Gebäudesubstanz und die Substanz der Balkonanlage nicht verletzt bzw. statisch geschwächt werden darf (z. B. durch Bohrungen im Mauerwerk oder im Geländer zur Befestigung). Eine dauerhafte Befestigung am Objekt selbst und den dazugehörenden Teilen (Geländer, Brüstungen etc.) ist nicht gestattet. Daher ist eine entsprechende Aufstellvorrichtung auf dem Balkon bzw. der Terrasse zu verwenden, die die Gebäudesubstanz nicht beschädigt. Wichtig ist auch, dass die architektonischen Auswirkungen sowie etwaige Blendwirkungen auf das Umfeld bedacht werden, die Anlage darf nicht über die Brüstung hinausragen.
Leider reicht es nicht, die Anlage aufzubauen und in die Steckdose zu stöpseln. Bevor der Strom in die Wohnung kommt, muss die PV-Anlage auf eigene Kosten durch einen registrierten Fachinstallateur installiert werden. Dieser prüft den vorhandenen Stromkreis, installiert und prüft die Einspeisesteckdose, installiert den von den Versorgern geforderten Zwei-Wege-Stromzähler und nimmt die fachgerechte Aufstellung auf dem Balkon / der Terrasse vor.
Am Ende muss jedes Mitglied selbst entscheiden, ob sich die Anschaffung lohnt, da durch die Anschaffungskosten und Handwerkerleistungen trotz Förderung der Landesregierung eine erhebliche Summe zusammenkommt. Auch wenn so eine Anlage in der Theorie bis zu 600 Kilowattstunden Strom produzieren kann, so muss dieser auch direkt verbraucht werden, da keine Speicherung möglich ist. Was nicht verbraucht wird, wird unvergütet in das öffentliche Netz eingespeist.