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Strom bei Umzug
Was Mieter jetzt wissen müssen
Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue Regeln im Energiewirtschaftsgesetz: Bei Wohnungswechseln entscheidet nicht mehr allein der übermittelte Zählerstand, sondern vor allem die rechtzeitige Anmeldung oder Abmeldung beim Stromlieferanten. Versäumt ein Einziehender die Anmeldung, fällt er automatisch in die Grundversorgung des örtlichen Anbieters. Diese Tarife sind häufig teurer und können kurzfristig Mehrkosten verursachen. Wer beim Auszug die Abmeldung unterlässt, bleibt formal Vertragspartei und riskiert spätere Nachberechnungen für Verbrauch nach dem Auszug.
Für Mieter bedeutet das konkret: Frühzeitige Kommunikation ist jetzt wichtiger denn je. Holen Sie die Zählernummer ein, notieren Sie den Zählerstand beim Auszug und informieren Sie sowohl den bisherigen als auch den neuen Versorger rechtzeitig schriftlich.
Die Gesetzesänderungen zielen auf mehr Transparenz ab und eine schnellere technische Abwicklung beim Lieferantenwechsel. Für Mieter verschiebt sich dadurch jedoch mehr Verantwortung in Richtung Planung und Kommunikation: Wer die Formalitäten beachtet und Fristen einhält, schützt sich vor unnötigen Kosten und Ärger bei der Abrechnung.