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Betriebskostenabrechnung erklärt
Einmal jährlich erhalten Sie die Abrechnung der ausgefallenen Betriebskosten, für die Sie monatlich Vorauszahlungen leisten. Betriebskosten sind Kosten, die durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes sowie weiteren Anlagen laufend entstehen.
In der Betriebskostenabrechnung werden die einzelnen Kostenpositionen aufgeführt – und heute erklären wir, was sich dahinter verbirgt.
Wasserver- und -entsorgung
Diese Kosten setzen sich aus Trinkwasser und Abwasser zusammen, zuzüglich einer Grundgebühr für die Bereitstellung der Wasserversorgung. Kosten für den Betrieb und die Reinigung der im Haus befindlichen Wasserversorgungsanlage sind ebenfalls in dieser Position enthalten. Die Verteilung der Kosten erfolgt anhand des Verbrauches, der über den Wohnungswasserzähler gemessen wird.
Heizkosten und Warmwasser
Hier werden die Kosten für die Warmwasserversorgung und das Aufheizen der Wohnräume zusammengefasst. Dabei fallen z. B. auch Grundgebühren der Versorger, Betriebsstrom der Heizungsanlagen und Kosten der monatlichen Verbrauchsinformation an. Diese Kosten werden 70 % nach Verbrauch und 30 % nach der Wohnfläche abgerechnet.
Wartungskosten
In dieser Position befinden sich jährlich anfallende Kosten für die Wartung der Gasgeräte, Feuerlöschgeräte, Heizgeräte oder Wasserfilter. Diese Arbeiten fallen nicht in jedem Haus an, sondern nur dort, wo Anlagen vorhanden sind, die gewartet werden müssen.
Aufzug
Der Betrieb eines Aufzugs verursacht folgende Kosten: Strom, Reinigung und Wartung. Die TÜV-Prüfung erfolgt in zwei Intervallen – im jährlichen Wechsel fällt hier die Haupt- oder Zwischenprüfung an. Dementsprechend kann diese Kostenposition in ihrer Höhe von Jahr zu Jahr schwanken.
Versicherungen
Zu den abgerechneten Kosten zählen die Wohngebäudeversicherung sowie die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Grünanlagenpflege
Die Verträge zur Grünanlagenpflege umfassen eine Vielzahl an Leistungen. U.a. werden in fest vereinbarten Pflegeintervallen folgende Arbeiten ausgeführt: Rasenmähen, Müll sammeln und der saisonabhängige Heckenschnitt. Auch die Bereitstellung des Winterdienstes wird über diese Position abgerechnet.
Beleuchtung (Allgemeinstrom)
Hier wird nur der Strom, der durch die Beleuchtung der Treppenhäuser und Gemeinschaftsräume (z.B. Fahrradkeller, Trockenraum) anfällt abgerechnet. Für den Strom in Ihren Wohnungen haben Sie Privatverträge mit einem Stromanbieter Ihrer Wahl abgeschlossen.
Schornsteinreinigung
Der Schornsteinfeger kommt einmal im Jahr zur Lüftungsprüfung, Feuerstättenschau oder Wartung der Abgasanlagen vorbei. Die Arbeiten fallen je nach Ausstattung der Häuser an.
Gebäudereinigung
Für die Gebäudereinigung haben wir ebenfalls Firmen eingesetzt, deren Aufgabengebiet sich anhand eines vereinbarten Leistungsverzeichnisses in mehrere Leistungen gliedert. Hierzu zählen zum Beispiel das Reinigen der Treppenhäuser und der allgemeinen Flächen inklusive der Handläufe und Briefkästen. Zudem werden in regelmäßigen Abständen die Fenster im Haus gereinigt.
Vorauszahlungsanpassung
Mit der Abrechnung der Betriebskosten werden die tatsächlich für eine Wohnung angefallenen Kosten ermittelt. Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung der Preisänderung unserer Versorger und der individuellen Kosten des einzelnen Mitglieds werden die Vorauszahlungen auf die Betriebs- und Heizkosten angepasst, damit bei der nächsten Abrechnung ein möglichst ausgeglichenes Ergebnis entsteht.