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Änderungen bei der Abrechnung der Kabelanschlussgebühren
Wir möchten Sie über eine wichtige Änderung bei der Abrechnung der Kabelanschlussgebühren informieren. Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist es uns nicht mehr möglich, diese Gebühren über die Betriebskosten abzurechnen. Zum 30.06.2024 endete das Nebenkostenprivileg für die Kosten des TV-Anschlusses. Das bedeutet, dass sich unsere Mitglieder selbstständig um einen TV-Anschluss-Vertrag bemühen müssen. Ab Juli 2024 werden die monatlichen Kosten für den Kabelanschluss direkt von Ihnen an den Kabelnetzbetreiber, infocity Rostock, oder an einen anderen Vertragspartner Ihrer Wahl gezahlt. In Ihrer Betriebskostenabrechnung für 2024 sind daher nur die Kabelgebühren für die ersten sechs Monate (Januar bis Juni) enthalten. Eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung zum 01.07.2024 wurde unsererseits nicht vorgenommen, stattdessen erfolgt die Änderung zum 31.12.2024 / 01.01.2025.
Die Gründe für diese Entscheidung sind folgende:
- Eine unterjährige Änderung der Vorauszahlung führt zu einer schlechteren Nachvollziehbarkeit der Betriebskostenabrechnung. Es ist den Mitgliedern mit unserem Weg einfacher möglich, ihre Vorauszahlung korrekt nachzurechnen, da sie die Jahre jeweils getrennt betrachten können.
- Aufgrund von Preissteigerungen in anderen Betriebskostenarten (z.B. der Grünlandpflege) ist es sinnvoll, die Vorauszahlung in der aktuellen Höhe zu belassen. So kann ein zusätzlicher Puffer geschaffen werden, der etwaige Nachzahlungen verhindert.
- Sofern es doch zu Überzahlungen gekommen sein sollte, erhalten Sie den Einzahlungsbetrag in Form eines Betriebskostenguthabens wieder ausgezahlt.
Wichtig: Wenn Sie eine Anpassung der Vorauszahlung wünschen, werden wir diesem Wunsch gern nachkommen.